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Der Schaden durch das Kaffeekartell in der KaffeemädchenrechnungKurz vor Weihnachten wurde das "Kaffeekartell" mit einer Geldbuße von knapp 160 Mio. € bestraft. Nur kurze Zeit später geisterten "tatsächliche" Schadensummen von 4,8 Mrd. € durch die Presse. Wenn diese Summe stimmen würde, dass den Verbrauchern tatsächlich knapp 5 Mrd. € Schaden durch das Kartell entstanden sind bzw. im Umkehrschluss den Kartellmitglieder diese Summe als ungerechtfertigte Gewinn zuflössen, so stellt sich natürlich die Frage, ob die durch das Kartellamt angeordnete Strafzahlung hoch genug ausfiel bzw. ob die Kartellstrafen hoch genug sind um abzuschrecken? Würden die Zahlen stimmen: Mit Sicherheit nicht! Die extrem hohe Diskrepanz der im Raum stehenden Strafen und Gewinne ließen mich stutzig werden. Schließlich wären in diesem Fall die Strafen mehr als wirkungslos, da sie nicht einmal aus der Portokasse gezahlt werden müssten. Allerdings fehlte mir die Zeit und die Muße die Rechnungen der BILD (obwohl ich da zum ersten Mal stutzig wurde) nachzuprüfen. Das hat der Multipunkt für mich jetzt nachgeholt und kommt zu dem Schluss, dass die von der Bild in Umlauf gebrachte Höhe nicht stimmen kann. (Update: letzten Satz habe ich korrigiert, den konnte man missverstehen, siehe auch Kommentar) (via) PS: Eine kurze Bierdeckelmädchenrechnung über die kritische Höhe der Strafe bzw. Strafverfolgung: Ein Kartell (Verbrechen) lohnt sich, wenn die Gewinne aus dem Kartell größer sind als die zu erwartende Strafe (Nebenbedingung: Abweichen/Ausbrechen aus dem Kartell darf sich nicht lohnen). Für den Staat gilt äquivalent, dass der Ertrag (Strafe, Verbrechensreduktion) höher sein sollte als die Kosten der Strafverfolgung. Das ganze lässt sich natürlich noch wunderbar erweitern um Diskontierungen bei längerem Zeithorizont oder Aufdeckungswahrscheinlichkeiten... Trackback URL for this post:http://www.darktiger.org/home/trackback/1214
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hey, ich bin der meinung,
hey, ich bin der meinung, dass die von der bild in umlauf gebrachte schadenshöhe nicht stimmen kann.überdies handelt es sich bei kartellen um ordnungswidrigkeiten, daher auch das "bußgeld". bestraft wird nicht, dass und welcher schaden entstand, sondern dass es absrachen gab. du hast aber vollkommen recht, dass sich kartelle vor dem hintergrund der erträge und bußgelder rechnen können...
Sorry, da fehlte was bzw.
Sorry, da fehlte was bzw. das war missverständlich. Ich wollte eigentlich sagen, dass die Bußgeldhöhe des Kartellamtes stimmt. Aber eigentlich behauptest Du das ja auch nicht (wolltest Du auch nicht), so dass ich das jetzt umformuliert habe.
Mir ging es in der Tat vor allem darum, dass Kartellstrafen so hoch sein müssen, dass sich eine Absprache auch mit Strafe nicht lohnt, ansonsten ist die Strafe wirkungslos (Imageschaden kann man natürlich auch noch in die Berechnungen einfließen lassen). Wie hoch der Schaden tatsächlich ist, war mir zu müßig zu berechnen...
Dass das Kartellamt den "Schaden" nicht bestrafen bzw. die Kartellgewinne nicht abschöpfen kann und will stimmt jedoch nicht. Es wird zwar die Absprache bestraft, bei der Bemessung der Strafhöhe wird aber sehr wohl der entstandene Schaden als Grundlage herangezogen (Bußgeldleitlinien des Bundeskartellamts (pdf)). Ob dies vollumfänglich gelingt ist wiederum eine andere Frage.
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