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Polizeibeamte haben gegenüber Zeugen praktisch keinerlei Rechte

Di, 13/07/2010 - 23:44 — Maik
lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/ [1]

Ein schon etwas älterer Artikel von Udo Vetter, den ich gerade beim Aufräumen meiner Lesezeichen gefunden habe. "Dass Polizeibeamte gegenüber Zeugen praktisch keinerlei Rechte haben, ist weitgehend unbekannt. Insbesondere auch unter Polizeibeamten." Beiden Seiten wahrscheinlich auch durch die deutschen Fernsehkrimis eingeimpft. Aber: "Kein Zeuge ist verpflichtet, bei einem Polizeibeamten eine Aussage zu machen. Er muss nicht an an Ort und Stelle Angaben zur Sache machen. Auch nicht, wenn er nachts aus dem Bett geklingelt wird. Er kann Vorladungen ignorieren. Und er kann, wenn er denn möchte, bei ihm klingelnden Polizisten die Tür vor der Nase zuschlagen."

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Quellen URL (modified on 25/06/2017 - 17:40):http://www.darktiger.org/home/node/1443

Links
[1] http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/10/25/von-der-polizeiwache-in-die-ordnungshaft/ [2] http://www.darktiger.org/home/category/bitte_hier_ankreuzen/b_rgerrechte [3] http://www.darktiger.org/home/category/web-links/kurz-verlinkt/kurz-verlinkt-archiv-2010