Sie sind hier

Von Hartz IV zu Uschi V oder von Willkür zu Willkür

Über die fragwürdigen Berechnungsmethoden des Hartz IV-Satzes hatte ich mich ja schon ausführlich ausgelassen. Wie fragil die Daten sind, zeigen neue Würfelspiele des Ministeriums für angewandte Statistik. Nimmt man nämlich die Hartz IV-Aufstocker (bis 100 €) aus der Berechnung des "Bedarfssatzes" heraus, so würde das neue Uschi V-Geld statt um 5 um 17 Euro steigen. 12 Euro mehr. Das ist mehr als dreimal so viel, wie ursprünglich "errechnet" und - zumindest für Hartz IV-Empfänger - keine Kleinigkeit.

Die neuerliche Berechnung - auch wenn diese lt. ehemaligem Nachrichtenmagazin

kein Verhandlungsangebot sind, sondern nur auf Oppositionswunsch geschahen - zeigt zweierlei, auf das ich (und andere) auch schon beim ersten Auswürfeln hingewiesen haben. Zum einen, dass kein Bedarf (kein Soll) berechnet wurde, sondern lediglich ein IST-Zustand ermittelt wurde, der mit einem Bedarf oder Existenzminimum so viel zu tun hat, wie - ach lassen wir das lieber.

Zum anderen wird durch die Einbeziehung der Hartz-Aufstocker ein sich selbst verstärkender Effekt erzeugt, den man - nach offizieller Begründung - durch die Herausrechnung der Hartz IV-(Voll-)Bezieher ausschließen wollte. Aber auch Hartz IV-Aufstocker haben einen Bedarf, sonst würden sie nicht aufstocken und sorgen gleichzeitig für ihre eigene Bedarfsgrundlage. Sie kommen also mit ihrem Gehalt nicht aus und dieses dient als Grundlage zur Berechnung des Existenzminimums.

Und noch etwas zeigt, dass die ursprüngliche Berechnungen nicht verlässlich, sondern auf Kante geschmiedet waren. Wenn die Herausrechnung der oberen Aufstocker (weniger als 100 € Zuschuss) solche gravierenden Auswirkungen auf die Uschi V-Sätze haben, dann hat das mit einer seriösen Bedarfsrechnung nichts, aber auch gar nichts zu tun und beweist: Existenzminimum nach Kassenlage.

Bitte hier ankreuzen!: