Exmatrikulation wegen Plagiat rechtens

Die Möglichkeiten, Studierende bei einem nachweisbaren Plagiat ernsthafte Konsequenzen anzudrohen sind leider immer noch sehr gering. Dies ärgert umso mehr, da das "Aufspüren" und v.a. die Dokumentation sehr aufwendig ist. Leider ist das Unrechtsbewusstsein immer noch nicht allzusehr ausgeprägt. Und die Universitäten bzw. Landesministerien tun sich bisweilen noch schwer mit einschneidenden Änderungen und sind hier auch sehr behäbe. Einen Anfang macht Baden-Württemberg. Nun wurde indes auch gerichtlich entschieden, dass Unis "Abschreiber" ohne Abschluss von der Alma Mater schicken dürfen. Oftmals scheute man den Weg durch die Instanzen und beließ es bei einer bösen Ermahnung und einem "mangelhaft". Nun zeigt es sich aber, dass ein strengerer Strafenkatalog durchaus einer rechtlichen Überprüfung standhält. Mehr Infos zu diesem Thema bei Spiegel Online.

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