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Das Dilemma und die Scheinheiligkeit mit den Steuersünder-CDs

Ich hatte ja vor kurzem schon einmal meine Meinung zu dem Ankauf der Steuersünder-CDs kund getan. Da bin ich zu dem Schluss gekommen, dass der Staat von diesen Daten tunlichst die Finger lassen sollte. Der Grund ist aber nicht jener, dass die "armen" Steuersünder es verdient haben, verschont zu bleiben. Ganz im Gegenteil, schon aus Gründen der Steuergerechtigkeit sollte der Staat alles daran setzen, Steuersünder dingfest zu machen. Nur mit legalen Mitteln. Hierin besteht natürlich das Dilemma der Politik. Entweder sie tut nichts, weil sie auf legalem Wege nicht an die Daten kommen. Natürlich werden sie sich dann vorhalten lassen müssen, dass der Staat die ehrlichen und kleinen Leute schröpft, die dicken Fische aber laufen lässt. Kauft er jedoch die Daten auf, so verlässt er den gesetzestreuen Rahmen, den er aber von seinen Bürgern einfordert.

An der Steueraffäre ist jedoch noch etwas anderes faul. Zum einen ist fraglich, warum Deutschland oder die EU als ganzes mit der Schweiz (und anderen "Steueroasen") keinen Vertrag abgeschlossen haben, wie es die USA schon länger haben. Zum anderen - und das ist wesentlich problematischer - verzichtet Vater Staat häufig auf eine eingehende Prüfung der Steuererklärungen. Ein Millionär muss bspw. statistisch gesehen nur etwa alle neun Jahre mit einer Steuerprüfung rechnen. Bei Firmen sieht es wohl nicht besser aus.

Der "normale" Bürger kann sich dem Fiskus kaum entziehen, ihm werden die Steuern direkt und vorab(!) an der Quelle abgezogen. Lediglich mit einer Steuererklärung kann er versuchen einen Teil zurückzuholen. Und dies ist die Scheinheiligkeit, mit der der Ankauf der Steuerdaten gefordert wird. Da wird sich (natürlich zu Recht) empört, dass einige Bürger ihr Geld am Fiskus vorbei in ruhige Gewässer fahren, aber im Lande selber werden Prüfungen unterlassen. Zum Teil werden die Finanzbehörden unzureichend ausgestattet, zum Teil gibt es direkte Anweisungen "nicht so genau hinzuschauen". Beispielhaft für viele sei einmal auf diesen monitor-Beitrag verwiesen.

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