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Das Kreuz mit den Volksentscheiden

Ich bin war sehr skeptisch über die Sinnhaftigkeit von Volksentscheiden. Das Schweizer Minarettverbot hat mich nicht gerade euphorischer werden lassen. In letzter Zeit hat(te) sich meine Meinung jedoch trotz allem etwas geändert. Bei vielen Entscheidungen unserer Regierungen und Abgeordneten (Kennzeichen-Scann; SWIFT-Abkommen, ...) würde es meiner Meinung nach sehr schwer, dem Volk dies in einem Volksentscheid "schmackhaft" zu machen. Zumal dies ja schon bei "sinnvollen" Entscheidungen schwer fällt, wie das Minarettverbot der Schweiz beweist. Völlig "überraschend" stimmten da die Schweizer für ein Verbot, dabei deutete vorher alles auf eine Ablehnung hin. Darum hat man wahrscheinlich auch das Werben gegen ein Verbot frühzeitig eingestellt und die Mobilisierung der Gegner eines Verbotes schlug fehl.

Weiterhin problematisch an Volksentscheiden ist die Ausgestaltung der Frage. Diese muss einfach, kurz und verständlich sein und sollte eindeutig mit Ja oder Nein und ohne Aber beantwortet werden können. Das Dilemma unterschiedlicher Fragestellungen in Bezug auf das Abstimmungsverhalten konnte man bspw. bei den Internetsperren beobachten.

Andererseits stellt sich auch die Frage, warum es durch Volksentscheide besser werden sollte. Da regt sich der Bürger, ob am Stammtisch oder woanders, gerne kräftig über die "da oben" auf. Wenn er dann aber mal gefragt wird, wählt er doch alle vier Jahre wieder die gleichen.

Insofern bleibe ich bei der Frage der Volksentscheide gespalten. Meine Zustimmungshaltung ist trotz allen Bedenken immer größer geworden und überwiegt nun. Zum einen fände ich es ganz reizvoll, wenn den Volksvertretern doch mal ein bisschen abverlangt wird, ihre Entscheidungen wohl begründet unters Volk bringen zu müssen und von ihm absegnen zu lassen. Zum anderen ließe sich der trade off zwischen allgemeiner Zustimmung zur Politik der Regierung bzw. einer Partei und Ablehnung in speziellen Fragen lösen. Dieses Werben für die eigene Politik ist sicherlich nicht vergnügungssteuerpflichtig, aber man lässt sich ja bereits für die unangenehmen Tätigkeiten entschädigen.

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