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Während ganz Deutschland noch über den Rücktritt [2] des Bundes-Horst und die Wahl des neuen [3] Winkaugust [4] diskutiert, stellt Gerhard Altenhoff zur Debatte, ob Köhler überhaupt zurücktreten konnte. Denn dies ist im Grundgesetz überhaupt nicht geregelt: "Wer sich für das Amt des Bundespräsidenten bewirbt, der bestellt zwei Pfund türkische Kirschen! – Wenn er sie bekommt, muß er dafür zahlen. Ende – Aus!" Eine interessante Analyse aus juristischer Sicht. Wer ein halbes Stündchen Zeit hat, sollte sich dies einmal durchlesen, auch die Kommentare, es wird spitzfindig (und lang). (via [5])
Links
[1] http://advocatusdeorum.wordpress.com/2010/06/27/kohler-und-konfuzius-am-30-6-2010-erlischt-die-brd/
[2] https://www.darktiger.org/home/content/horst-koehler-nicht-papst
[3] https://www.darktiger.org/home/content/bundespraesident-wulff-siegt-elfmeterschiessen
[4] https://www.darktiger.org/home/content/bundespraesidentenpostenproporzgeschacher
[5] http://www.internet-law.de/2010/06/konnte-kohler-uberhaupt-zurucktreten.html
[6] https://www.darktiger.org/home/category/bitte_hier_ankreuzen/politik
[7] https://www.darktiger.org/home/category/web-links/kurz-verlinkt/kurz-verlinkt-archiv-2010